Wenn es um deine berufliche Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst. Es gibt klare Kriterien, die darüber entscheiden, ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu verstehen, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, von Anfang an zu klären, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Dies solltest du am besten mit deinem zuständigen Finanzamt abklären. Es geht dabei nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Information wird vom Finanzamt unverbindlich erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr strenge Kriterien erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In solchen Fällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Einschätzung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von einem Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, auch nicht, wenn die Mitarbeiter, mit denen du zusammenarbeitest, ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte berufliche Praxis erstrecken und nicht nur auf einen Teilbereich. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die grundlegenden Organisationsaspekte bestimmst. Außerdem trägst du die Verantwortung für grundlegende Entscheidungen, die nach festgelegten Richtlinien getroffen werden. Du handelst leitend, wenn du die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägst.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit auszuüben. Hierbei kann dich dein Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, beraten.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht dasselbe wie eine freie Mitarbeit und daher nicht gleichzusetzen.,

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